Die Installation einer Wärmepumpe sollten Sie immer mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen abstimmen – oft werden Sie von diesem sogar gefördert. Erdsonden für Sole/Wasser-Wärmepumpen und Brunnen für Wasser/Wasser-Wärmepumpen sind nach § 2 des Wasserhaushaltsgesetzes genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Genehmigungen holt das beauftragte Bohrunternehmen z.B. bei der Unteren Wasserbehörde für Sie ein.